Vorgang zur Zollabfertigung bzw. Personenkontrolle
Geplante Landungen und Abflüge vom/ins Ausland sind der Flugplatz - Betriebsleitung persönlich oder fernmündlich zu melden,
jedoch spätestens eine Stunde vor dem beabsichtigten An- oder Abflug in das Österreichische Bundesgebiet.
Siehe auch AIP LOAV 2-7