LOAV - Night VFR Informationen

Definition Nacht nach LVR:
Nacht ist der Zeitraum zwischen jenen Zeitpunkten, in denen sich die Mitte der Sonnenscheibe am Abend und am Morgen sechs Grad unter dem Horizont befindet.
- Nacht-Sichtflüge sind - außer im Flugplatzverkehr nicht kontrollierter Flugplätze - nur als kontrollierte Flüge zulässig.
- Nachtsichtflüge dürfen nur durchgeführt werden bei:
- Flugsicht mindestens 5 km,
- Horizontaler Abstand von den Wolken mindestens 1,5 km,
- Vertikaler Abstand von den Wolken mindestens 300 m und Erdsicht,
- Bodensicht mindestens 5 km, sofern diese von einem von der zuständigen Behörde bevollmächtigten Beobachter gemeldet wird.
- Wird ein Flug als Nacht-Sichtflug begonnen, so ist der Flugplan spätestens 30 Minuten vor dem Abflug abzugeben, wenn der Flug nicht ausschließlich im Flugplatzverkehr durchgeführt werden soll. Wird ein bei Tag begonnener Sichtflug als Nacht-Sichtflug fortgesetzt, so ist spätestens zehn Minuten vor dem Zeitpunkt, ab welchem der Flug als Nacht-Sichtflug durchgeführt werden soll, der Flugplan abzugeben und eine Freigabe zur Durchführung des Nacht-Sichtfluges einzuholen.
- Freigaben für Nacht-Sichtflüge dürfen nur für Flüge beantragt werden, die nicht als Instrumentenflüge durchgeführt werden können.
Dies gilt jedoch nicht für Nacht-Sichtflüge, die ausschließlich im Flugplatzverkehr durchgeführt werden sollen, sowie für Ausbildungsflüge im Rahmen einer Zivilluftfahrerschule oder für Prüfungsflüge.- Nacht-Sichtflüge im Sinne dieser Verordnung dürfen mit Zivilluftfahrzeugen nur von Inhabern einer gültigen Sicht-Nachtflug- oder Instrumentenflugberechtigung, ansonsten nur zu Ausbildungszwecken unter der unmittelbaren Aufsicht eines befugten Fluglehrers durchgeführt werden.
- Nacht-Sichtflüge werden, entsprechend der jeweiligen Luftraumklassifizierung, wie Sichtflüge gestaffelt, getrennt oder mit Verkehrsinformationen versehen.
- Nacht-Sichtflüge dürfen nur unter Verwendung eines Transponders (Mode C) durchgeführt werden.
- Der Pilot eines Nacht-Sichtfluges hat den Flug so zu planen und durchzuführen, dass auf seiner Flugstrecke die Hindernisfreiheit und das Verbleiben im kontrollierten Luftraum gewährleistet sind.
Mehr Informationen finden Sie beim Rechtsinformationssystem des BKA, hier bitte LVR und Suchen eingeben.
Night-VFR Vorgangsweise:
LOAV ist nun auch nach ECET bis max. 20:30
loc anfliegbar. Durch die Erweiterung der Betriebszeiten ist keine Anmeldung
beim FBL erforderlich
Telefon von LOAV Turm (FBL) ist +43 (0) 1 7007 9200